Am 07. April 2017 ist die neue Luftverkehrsordnung in Kraft getreten. Diese „Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten“ gilt auch für den Betrieb von privat genutzten Flugmodellen, also für Flächen-, Helikopter-, Multicopter, Gleitschirmflieger-, Fallschirmspringer- oder Raketenmodelle und Modellballons
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